Vielleicht fällt der Begriff zum ersten Mal in einem Gespräch mit der Schule. Vielleicht ist schon länger klar, dass das eigene Kind im Schulalltag mehr Unterstützung braucht. Und plötzlich steht dieses Wort im Raum: Schulbegleitung. Aber was bedeutet das eigentlich? Muss mein Kind dafür eine Diagnose haben? Wo stelle ich in Leipzig einen Antrag – und an wen wende ich mich, wenn ich noch gar nicht weiß, wo ich anfangen soll?
Dieser Wegweiser erklärt Schritt für Schritt, wie der Weg zu einer Schulbegleitung aussehen kann.
Mein Kind braucht mehr Unterstützung in der Schule.
Was mache ich jetzt?
Am Anfang muss noch niemand wissen, ob das eigene Kind tatsächlich einen Anspruch auf Schulbegleitung hat. Und Eltern müssen auch nicht zuerst herausfinden, welches Amt oder welches Gesetz für ihr Kind zuständig ist. Viel wichtiger ist zunächst eine andere Frage:
Wobei genau braucht mein Kind im Schulalltag Hilfe?
Vielleicht fällt es ihm schwer, sich im Schulalltag zu orientieren oder Aufgaben selbstständig zu strukturieren. Vielleicht überfordern bestimmte Situationen, Übergänge oder viele Reize. Vielleicht braucht es Unterstützung bei der Kommunikation oder im Umgang mit anderen Kindern.
Solche Beobachtungen sind wichtig. Es kann deshalb helfen, sie aufzuschreiben und auch mit der Schule darüber zu sprechen.
Denn bei der späteren Prüfung geht es nicht einfach darum, welche Diagnose ein Kind hat, sondern darum, welche Unterstützung es aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung tatsächlich braucht, um am Schulalltag teilhaben zu können.
Was ist eine Schulbegleitung eigentlich?
Eine Schulbegleitung unterstützt ein Kind während seines Schulalltags dort, wo es aufgrund seines individuellen Bedarfs Hilfe benötigt.
Wie diese Unterstützung aussieht, kann von Kind zu Kind sehr verschieden sein. Eine Schulbegleitung kann beispielsweise bei der Orientierung und Struktur im Schulalltag, in sozialen Situationen oder bei der Kommunikation unterstützen. Sie ist aber keine zusätzliche Lehrkraft und keine klassische Nachhilfe. Die eigentliche Aufgabe besteht darin, dem Kind die Teilnahme am Schulalltag zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Kurz gesagt: Die Schulbegleitung soll nicht die Schule für das Kind machen. Sie soll dem Kind helfen, möglichst gut selbst an Schule teilhaben zu können.
Welche Kinder können eine Schulbegleitung bekommen?
Eine Schulbegleitung kommt infrage, wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung zusätzliche Unterstützung für seine Teilhabe an Schule benötigt und die gesetzlichen Voraussetzungen für die entsprechende Hilfe erfüllt sind. Dabei wird jedes Kind einzeln betrachtet.
Das ist wichtig, weil zwei Kinder mit derselben Diagnose im Alltag vollkommen unterschiedliche Unterstützung benötigen können. Deshalb gilt:
ADHS, Autismus oder eine andere Diagnose bedeutet nicht automatisch, dass ein Kind eine Schulbegleitung bekommt. Entscheidend ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf.

Braucht mein Kind eine Diagnose?
Hier gibt es leider kein einfaches Ja oder Nein, das für jedes Kind gilt. Welche fachlichen Nachweise benötigt werden, hängt davon ab, warum das Kind Unterstützung braucht und über welchen Weg die Hilfe beantragt wird.
Bei bestimmten Formen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung verlangt das Gesetz beispielsweise eine fachliche Stellungnahme von dafür qualifizierten Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen.
Für Eltern bedeutet das vor allem:
Ihr müsst nicht erst selbst herausfinden, welche Diagnose oder welches Gutachten ihr braucht. Lasst euch möglichst früh beraten, welche Unterlagen im konkreten Fall notwendig sind.
Wo bekomme ich in Leipzig zuerst Hilfe?
Gerade am Anfang kann die größte Frage schlicht sein: Wen rufe ich jetzt eigentlich an?
Denn für Schulbegleitung können je nach Situation unterschiedliche Stellen zuständig sein. Deshalb begegnen Eltern bei der Recherche sowohl dem Jugendamt als auch dem Sozialamt. Welche Stelle für das eigene Kind zuständig ist, müssen Eltern aber nicht anhand von Gesetzestexten selbst herausfinden.
Eine Möglichkeit für eine erste Orientierung ist die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB. Sie berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und Angehörige kostenlos und unabhängig zu Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe. Die Beratung kann ausdrücklich schon stattfinden, bevor eine Leistung beantragt wurde.
Über den offiziellen Beratungsatlas lassen sich aktuelle EUTB-Beratungsstellen in Leipzig finden.


Wo beantrage ich die Schulbegleitung?
Wenn ihr noch nicht wisst, welche Stelle für euer Kind zuständig ist, klärt diese Frage zuerst in einer Beratung. Ihr müsst nicht selbst entscheiden, welches Sozialgesetzbuch zu eurem Kind passt.
Für Eingliederungshilfe nach dem SGB IX nimmt das Sachgebiet Eingliederungshilfe des Leipziger Sozialamtes entsprechende Anträge entgegen. In den Leipziger Antragsunterlagen für Minderjährige wird Schulassistenz ausdrücklich als mögliche Leistung aufgeführt.
Für Hilfen aufgrund einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung gelten die Regeln der Kinder- und Jugendhilfe.
Wie läuft der Antrag ab?
Der genaue Ablauf kann unterschiedlich sein. Für Eltern ist aber vor allem wichtig zu verstehen, was grundsätzlich passiert:
| Schritt | Was passiert? |
|---|---|
| 1. Unterstützungsbedarf erkennen | Eltern und Schule stellen fest, wobei das Kind im Schulalltag zusätzliche Hilfe benötigt. |
| 2. Beratung suchen | Es wird geklärt, welche Hilfe und welche zuständige Stelle infrage kommen. |
| 3. Antrag stellen | Die entsprechende Leistung wird beim zuständigen Leistungsträger beantragt. |
| 4. Bedarf wird geprüft | Notwendige fachliche Unterlagen und Informationen werden einbezogen. |
| 5. Entscheidung | Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang die beantragte Unterstützung bewilligt wird. |
| 6. Unterstützung organisieren | Nach einer Bewilligung wird die konkrete Hilfe mit einem geeigneten Anbieter umgesetzt. |
Der konkrete Ablauf kann je nach Kind und zuständiger Stelle davon abweichen. Deshalb ist diese Tabelle eine Orientierung und keine behördliche Checkliste.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Auch dafür gibt es keine Liste, die wir seriös für jede Familie versprechen könnten. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren und vom Unterstützungsbedarf des Kindes ab. Informationen aus der Schule können dabei eine wichtige Rolle spielen. Auch medizinische oder therapeutische Unterlagen beziehungsweise fachliche Stellungnahmen können erforderlich sein.
Deshalb ist der sinnvollste Weg:
Nicht vorsorglich alles zusammensuchen, was möglicherweise gebraucht werden könnte, sondern bei der zuständigen Stelle konkret nachfragen, welche Unterlagen für das eigene Kind erforderlich sind.
Muss die Schule einer Schulbegleitung zustimmen?
Die Schule kann eine wichtige Rolle im Verfahren spielen, entscheidet aber nicht selbst darüber, ob die Eingliederungshilfe bewilligt wird. Sie kennt den Schulalltag des Kindes und kann beispielsweise beschreiben, in welchen Situationen Unterstützung benötigt wird und welche Hilfen bereits vorhanden sind. Gerade deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig das Gespräch mit Klassenleitung, Schule oder anderen beteiligten pädagogischen Fachpersonen zu suchen. Die Entscheidung über die beantragte Sozialleistung trifft jedoch der zuständige Leistungsträger.
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Eine bewilligte Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe ist keine privat gebuchte Betreuung, für die Eltern einfach selbst eine Assistenzkraft einstellen und deren Stunden bezahlen. Die Finanzierung läuft über den zuständigen Leistungsträger.
Wie finde ich eine passende Schulbegleitung in Leipzig?
Nach einer Bewilligung stellt sich die nächste praktische Frage: Wer übernimmt die Begleitung?
In Leipzig gibt es verschiedene Träger, die Schulbegleitung beziehungsweise Schulassistenz anbieten. Einer davon ist INKLUSIVA Leipzig. Der Leipziger Verein bietet Schul- und Kitaassistenz an und hat für die Schulassistenz eine eigene Koordination. INKLUSIVA bietet außerdem eine Erstberatung für Menschen an, die noch nicht genau wissen, welche Unterstützung infrage kommt.

Ich habe gerade erst von Schulbegleitung gehört – was sind meine ersten Schritte?
Dann muss heute noch kein Antrag ausgefüllt werden.
Diese vier Dinge reichen zunächst:
- Beobachtet und notiert, wobei euer Kind im Schulalltag konkret Unterstützung benötigt.
- Sprecht mit der Schule darüber, wie sie die Situation erlebt.
- Holt euch Beratung, wenn ihr noch nicht wisst, welche Hilfe infrage kommt oder welche Stelle zuständig ist.
- Klärt anschließend den Antrag und welche Unterlagen dafür tatsächlich benötigt werden.
Ihr müsst also nicht schon wissen, ob Jugendamt oder Sozialamt zuständig ist, welchen Paragraphen ihr braucht und welche Schulbegleitung später infrage kommt. Der erste Schritt darf viel kleiner sein: herausfinden, wobei euer Kind Hilfe braucht – und sich dabei beraten lassen.



