Kaffeemaschine kaputt? Smartphone spinnt? Wer in Sachsen kaputte Elektrogeräte reparieren lässt, kann sich seit November 2023 einen Teil der Kosten erstatten lassen – dank des sachsenweiten Reparaturbonus. Bis zu 200 Euro pro Reparatur sind drin.
Der Ablauf ist unkompliziert: Rechnung einreichen – Bonus erhalten. Wer ein defektes Gerät reparieren lässt, reicht die Rechnung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein und bekommt 50 Prozent der Reparaturkosten zurück, maximal jedoch 200 Euro. Pro Person sind zwei Anträge pro Jahr möglich.
🛠 Nachhaltigkeit wird belohnt – und das Handwerk gestärkt
Der Reparaturbonus ist ein großer Gewinn – nicht nur für Umwelt und Geldbeutel, sondern auch für das Handwerk. Schon lange hatte sich die sächsische Handwerkskammer dafür starkgemacht. Matthias Forßbohm, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig, betonte:
Wenn Menschen Dinge reparieren lassen, statt sie wegzuwerfen, profitieren Umwelt und Fachbetriebe gleichermaßen. Viele schrecken bislang wegen der Kosten davor zurück.
Gerade bei älteren Geräten wie Fernsehern, Waschmaschinen oder elektrischen Kleingeräten lohnt sich die Reparatur oft – mit dem Bonus fällt die Entscheidung leichter.

🗓️ Von der Leipziger Pilotphase zum sachsenweiten Start
Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in Leipzig im Jahr 2022 wurde das Programm am 6. November 2023 auf ganz Sachsen ausgeweitet. Die Förderung gilt ausschließlich für privat genutzte Elektro- und Elektronikgeräte – und nur für Reparaturen, die nach dem offiziellen Startdatum beauftragt wurden.
🧰 So machen Betriebe mit
Auch für Reparaturbetriebe ist die Teilnahme einfach: Eine einmalige Registrierung auf mitdenken.sachsen.de genügt. Danach wird der Betrieb im Förderportal der SAB gelistet und kann wie gewohnt reparieren. Die Kund:innen übernehmen die Antragstellung selbst. Ein Hinweis auf der Rechnung zum Reparaturbonus ist hilfreich, aber nicht verpflichtend.
✅ Wichtig für Antragsteller:innen
- Zuschuss: 50 % der Reparaturkosten, bis max. 200 €
- Gültig: für Reparaturen an Haushalts- und Elektrogeräten
- Voraussetzung: Betrieb muss im SAB-Portal gelistet sein
- Zwei Anträge pro Jahr möglich
- Reparaturen vor Programmstart sind nicht förderfähig